Neugeborenen-Hörscreening

Neugeborene in Deutschland haben seit dem 1.1.2009 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen als Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen.

Wir sind eine Nachsorgestelle der Hörscreeningzentrale NRW und führen pädaudiologische Konfirmationsdiagnostiken durch. Wenn Ihr Kind im Rahmen einer ambulanten Geburt bislang noch kein Screening erhalten hat oder wenn das Screening auffällig oder aufgrund von z.B. Fruchtwasser im Ohr die Messung in der Entbindungsklinik nicht durchgeführt werden konnte, kontrollieren wir die Ergebnisse.

Von 1000 Kindern kommen 2-3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Wird diese Hörstörung monate- oder sogar jahrelang nicht erkannt, kann sich dies negativ auf die gesamte Entwicklung des Kindes auswirken. Nur wenn ein Kind hören lernt, lernt es, normal zu sprechen.

Von entscheidender Bedeutung sind die ersten Lebensmonate, da auch schon pränatal die Hörbahn reift. Je kleiner Input und je länger die Hörstörung unerkannt bleibt, umso größer der Rückstand, der bei der Sprachentwicklung aufgeholt werden muss. Durch die Früherkennung der Hörstörungen und Versorgung mit modernen Hörsystemen sowie Frühförderung ist es möglich, den hörgestörten Kindern den Start ins Leben wesentlich zu erleichtern.